Beitrags-

ordnung

Nachfolgend sind in den Ziffern 1. bis 5. alle entscheidenden Informationen und Beschlüsse der BG 94 Schwedt e.V. mit Blick auf die Beitragsordnung zusammengefasst. 

Nach erfolgreicher Abstimmung und durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung 2024 am 23. Mai 2024 setzt die neu beschlosssene Beitragsordnung folgendes fest: 


Kategorie Beitragshöhe


Ab drei Mitgliedern aus einer Familie (Eltern/Kinder) werden je Mitglied 10,00€ Rabatt vom individuellen Beitragssatz gewährt. 


Jedes neue Mitglied, das ab dem 01. Juli 2024 in den Verein eintritt, hat eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00€ zu entrichten. 

Eine Rückzahlung bei Vereinsaustritt/ Beendigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. 


Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zum 01. Januar (01.01.20xy) und 01. Juli (01.07.20xy) des jeweils aktuellen Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Dabei sind Name, Vorname und Altersklasse des Mitglieds im Verwendungszweck anzugeben. Bei Einzahlung mehrerer Beiträge (Familienmitglieder) sind die Namen und Altersklassen alle entsprechenden Mitglieder zu nennen. 


Die Beitragsorndung tritt zum 01. Janur 2025 in Kraft, sofern keine früheren Angaben unter den Ziffern 1. bis 4. gemacht worden!


gez. Der Vorstand der BG 94 Schwedt e.V.